Klimafreundliche Kreisverwaltung

Klimaneutrale Kreisverwaltung bis 2035

Eine klimaneutrale Verwaltung ist eine Verwaltung, die keine Treibhausgasemissionen verursacht oder diese Emissionen durch Kompensation ausgleicht. Das bedeutet, dass die Verwaltung ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umstellt, ihre Gebäude energieeffizienter gestaltet und ihre Mobilität auf klimafreundliche Verkehrsmittel wie Fahrräder oder Elektrofahrzeuge umstellt. Eine klimaneutrale Verwaltung kann auch durch die Reduzierung von Papierverbrauch und Abfall sowie durch die Verwendung von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen erreicht werden. Die Umsetzung einer klimaneutralen Verwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und kann als Vorbild für andere Organisationen und die breite Öffentlichkeit dienen.

Der Kreis Coesfeld hat zusammen mit der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen die Kreisverwaltung bis 2035 klimaneutral zu gestalten (SV-10-0731/1). 

Für den „Konzern Kreis Coesfeld“ wurde eine Treibhausgas-Bilanz auf Basis von Energieverbrauchsdaten für unterschiedliche Verbrauchssektoren aufgestellt. Zielsetzung war die Ermittlung des Status Quo der THG-Emissionen des Konzerns Kreis Coesfeld sowie ein Ausblick und eine Prüfung der Zielfassung „THG-neutraler Konzern Kreis Coesfeld 2035“. Die Bilanz wurde auf Basis der Standardreihe des „Greenhouse Gas Protocols“ erstellt.

Hierbei werden unterschiedliche THG-Emissionen in einem Konzern betrachtet, die in unterschiedlichen Bereichen und Verbrauchssektoren des Konzerns stattfinden. Im Rahmen der beauftragten Leistungen wurde die Bilanzierung mit einem Augenmerk auf die so genannten Scopes 1 und 2 durchgeführt. Unter die Scopes 1 und 2 fallen insbesondere leitungsgebundene Energiemengen, die an den unterschiedlichen Standorten des „Konzern Kreis Coesfeld“ bezogen werden (insbesondere für die Nutzungszwecke Strom und Wärme), sowie Energiemengen, die zum Betrieb des Fuhrparks der einzelnen Einheiten des Konzerns Kreis Coesfeld benötigt werden. Der Blick auf die aktuellen Treibhausgasemissionen wurde im Anschluss um eine erste Prüfung der Zielerreichung „Treibhausgasneutraler Konzern Kreis Coesfeld 2035“ ergänzt.

Die nachstehenden Abbildungen zeigen auf, dass ein Großteil der THG-Emissionen auf die Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude) entfällt und sich im Wesentlichen durch den Stromnetzbezug sowie den Bezug von Erdgas ergibt.

Die wichtigsten Stellschrauben zur Zielerreichung stellen demnach

-          die Gebäudesanierung mit einer nachhaltigen Wärme- und Stromversorgung,
-          die Erzeugung von Erneuerbaren Energien (auch zur Kompensation),
-          die weitere Umstellung von Fuhrpark/ Arbeitsmitteln/ Technik sowie
-          ein aktives Energiemanagement dar.

In den Folgejahren wird der Fahrzeugbestand des allgemeinen Fuhrparks weiter auf E-Mobilität umgestellt. Zu beachten ist, dass im Bereich Fuhrpark aktuell etliche Fahrzeuge (bspw. Rettungswagen, Fahrzeuge des Bauhofs) nicht umgestellt werden können, da ansonsten die Einsatzfähigkeit gefährdet wäre.

Details finden Sie hier: SV-10-1084

Umsetzung eines Nachhaltigkeitshaushalts

Ein kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt ist ein Haushaltsplan, der auf die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet ist. Er ist ein Instrument zur wirkungsorientierten Steuerung und ermöglicht es, die Auswirkungen von Haushaltsentscheidungen auf die Nachhaltigkeit zu bewerten. Der kommunale Nachhaltigkeitshaushalt ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und kann dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Die Einführung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushalts erfordert eine umfassende Analyse der Haushaltsstruktur und -prozesse sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren. 

In dem öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 01.03.2023 wurde ein erster Sachstandsbericht zum Projekt “Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld” abgegeben (SV-10-0748). In diesem Bericht wurde u. a. dargestellt, für welche Produkte die Bezüge zur Nachhaltigkeit in der Pilotphase des Jahres 2024 nach den Überlegungen des in der Kreisverwaltung gebildeten Projektteams deutlicher als bisher abgebildet werden sollen. Eine erste Abstimmung hierzu wurde mit der interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe “Ziele und Kennzahlen” am 16.05.2023 vorgenommen. In diesem Arbeitstreffen wurde die bis dahin verwaltungsseitig erarbeitete grundsätzliche Herangehensweise zur Darstellung von Nachhaltigkeitsbezügen im Kreishaushalt 2024 und die Auswahl der Pilotbereiche von der AG-ZK befürwortet. Darüber hinaus wurde am 16.05.2023 aus Reihen der Politik die Anregung formuliert, die im Nachhaltigkeitshaushalt dargestellten Produkte und deren Nachhaltigkeitsziele über eine einheitliche Kennzahl zu objektivieren. Diesem Ansinnen wurde mit einer Kennzahl “Nachhaltigkeitserfüllungsgrad”, die für alle beteiligten Produkte nach einheitlichen Kriterien entwickelt wurde, entsprochen. Mit Blick auf das beabsichtigte weitere Ausrollen des Systems auf zusätzliche wesentliche Produktbereiche ab dem Jahr 2025 wurde in dem gemeinsamen Arbeitstreffen am 16.05.2023 einvernehmlich hervorgehoben, bei der künftigen Ausweisung von Nachhaltigkeitsbezügen nicht zu kleinteilig vorzugehen. 

In den Produktbeschreibungen der jeweiligen Pilotbereiche wird vorangestellt, welche Bezüge zu den 17 SDGs bestehen. Im Weiteren werden ggf. bereits von der Kreispolitik beschlossene strategische Ziele oder auch konkrete Konzepte und Projekte benannt. Hieraus werden operativ zu erreichende Nachhaltigkeitsziele abgeleitet sowie operativ zu ergreifende Maßnahmen beschrieben. In der Folge werden die finanziellen Auswirkungen beziffert und - sofern sachlich möglich - Kennzahlen zur Zielerreichung vorgegeben. Schließlich wird – unter Berücksichtigung der geplanten operativen Ziele und Kennzahlen – ein anzustrebender Nachhaltigkeitserfüllungsgrad dargestellt. Eine Vorberatung der um die Bezüge zur Nachhaltigkeit ergänzten Produktbeschreibungen wird ab dem 13.11.2023 in den jeweils zuständigen Fachausschüssen erfolgen.

Anzumerken bleibt, dass darüber hinaus und flankierend zum Nachhaltigkeitshaushalt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert werden soll (SV-10-0916)

Festlegung von Umwelt- und Energiestandards für die Kreisverwaltung

Umweltleitlinie der Kreisverwaltung Coesfeld

Der Kreis Coesfeld versteht sich als moderner Dienstleister im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Oberstes Ziel für den Kreis Coesfeld ist es, seinen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum nachhaltig und zukunftssicher weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Baustein ist hierbei der Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Bereich möchte die Kreisverwaltung Coesfeld mit gutem Beispiel vorangehen und hat daher aufbauend auf den vom Kreistag beschlossenen strategischen Zielen des Kreises Coesfeld im Einvernehmen mit der Verwaltungsleitung und dem Personalrat eine eigene Umweltleitlinie als verbindliche Selbstverpflichtung definiert.

Dadurch soll der Klima- und Ressourcenschutz im täglichen Handeln der Verwaltungsmitarbeiter verankert werden und Entscheidungen an der Prämisse des Umweltschutztes ausgerichtet werden. 

Umweltleitlinie der Kreisverwaltung Coesfeld (PDF-Datei / 1,7 Mb)

Seitenanfang