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KlimaPakt Förderung

Der KlimaPakt Kreis Coesfeld ist ein regionales Netzwerk, das die Klimaschutzaktivitäten im Kreis unterstützt. Als Gemeinschaftsprojekt fördert er den Wissenstransfer und die Identifikation im Kreisgebiet bezüglich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Ziel ist es, durch konkrete Maßnahmen den Treibhausgasausstoß zu reduzieren, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen und das Bewusstsein für diese wichtigen Themen in der Bevölkerung zu stärken. Als weiteren Schritt richtet der KlimaPakt ein Förderprogramm ein, das lokalen Akteuren finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte und Veranstaltungen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Kreis Coesfeld ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt durch den Kreis Coesfeld. 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts, die Projekte oder Veranstaltungen im Kreis Coesfeld mit interkommunaler Strahlkraft durchführen. Die Mitgliedschaft im KlimaPakt des Kreises Coesfeld ist keine Fördervoraussetzung, wird jedoch nahegelegt. Interkommunale Strahlkraft bedeutet, dass das Thema der Veranstaltung oder des Projektes nicht nur auf örtlicher Ebene, sondern auch über Gemeindegrenzen hinweg Aufmerksamkeit erregen kann und Teilnehmende gewinnt.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Durchführungen von Kleinstprojekten und Veranstaltungen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Beispielsweise seien angeführt:

  • Honorare für Referentinnen und Referenten,
  • Raummieten,
  • Druckkosten,
  • Beschaffung von Werbematerial.

Die Förderung bereits durchgeführter oder laufender Projekte ist leider nicht möglich. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Bewirtungskosten
  • Leistungen öffentlicher Verwaltungen
  • Politische Maßnahmen.
  • Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie die Förderungen von Unternehmen
  • Maßnahmen zur Erfüllung von Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungspflichten
  • Solitäre Maßnahmen der energetischen Sanierungen
  • Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen nach EEG und KWKG.
  • Maßnahmen zum reinen Eigennutz der Antragstellerin oder des Antragsstellers bzw. Maßnahmen ohne erkennbaren öffentlichen Nutzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt online über ein Antragsformular. Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, um eine Berücksichtigung zu gewährleisten. Nach Prüfung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Rückmeldung über Entscheid einer Fördermittelzusage oder Absage. Mit einer Fördermittelzusage erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. 

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Förderung erfolgt zu 100 % (Vollfinanzierung) mit einer maximalen Fördersumme von 500 Euro pro Antragstellung. Kosten, die darüber hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gefördert.
  • Form der Zuwendung: Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer und einmaliger Zuschuss. Pro Jahr kann grundsätzlich ein Antrag pro Privatperson/Organisation genehmigt werden.
  • Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundprinzip", wobei nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich aufgrund bereits geleisteter Zahlungen im Erstattungsverfahren (Kostenerstattungsprinzip).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung. Die Förderung hängt von der Förderwürdigkeit des Vorhabens und der Bereitstellung ausreichender Fördermittel ab.
  • Eingehende Anträge prüft die die Geschäftsstelle des KlimaPakts Kreis Coesfeld. Die Entscheidung erfolgt in Textform.
  • Die Durchführung des beantragten Vorhabens darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheids erfolgen (Ausschluss des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).
  • Die Auszahlung der Förderung ist an die Vorlage der entsprechenden Rechnung(en) und Zahlungsbelege gebunden
  • Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind verpflichtet im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form auf die Förderung durch den KlimaPakt hinzuweisen. Im Bedarfsfall unterstützt die Geschäftsstelle des KlimaPakts hierbei.
  • Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P KrCOE) finden Anwendung.

Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm können in der Förderrichtlinie zum Förderprogramm des KlimaPakts Kreis Coesfeld 2024 nachgelesen werden. 

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Kontakt

Kreis Coesfeld – Büro des Landrats
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-9999
Fax: 02541 18-0
E-Mail: klimaschutz@kreis-coesfeld.de
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