Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Coesfeld
Im Jahr 2021 wurde die Studie „Klimaneutrale Münsterlandkreise 2040“ erstellt. Diese stellt die derzeitigen Treibhausgas(THG)-Emissionen dar und zeigt die Erneuerbaren Energien im Zielszenario 2040. Daraus resultierend wurden Aus- und Zubauziele für die verschiedenen Anlagenkategorien Windenergie, PV-Dach- und Freiflächen sowie Bioenergie entwickelt. Demnach soll im Jahr 2040 die installierte Leistung an PV-FFA münsterlandweit ca. 5,0 GWp betragen, was einer Fläche von ca. 5.000 ha entspricht. Dies bedeutet, dass ca. 0,9 % der Gesamtfläche des Kreises Coesfeld für die Errichtung von PV-FFA benötigt werden, was in etwa 1.000 ha entspricht.
Daher hat der Kreis Coesfeld in enger Abstimmung mit den kreiangehörigen Städten und Gemeinden sowie weiteren relevanten Akteuern aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft und Regionalplanung einen "Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Coesfeld" erarbeitet und im Juli 2023 veröffentlicht.
Die Gegenüberstellung der erforderlichen Zubauziele mit den Flächengrößen der Kategorien „EEG-Flächen“ und „Privilegierte Flächen“ zeigt, dass die Realisierung von PV-FFA in diesen Gebieten die Vorgabe von 0,9 % rechnerisch erfüllt. Insgesamt verfügt der Kreis Coesfeld über 1.384 ha in den privilegierten Bereichen gemäß § 35 BauGB. Rein rechnerisch stehen allein in diesen Bereichen die benötigten 1.000 ha zur Verfügung. Allerdings besteht keine Verpflichtung, auf diesen Flächen eine PV-FFA zu errichten. Es kann dementsprechend nicht davon ausgegangenen werden, dass diese Potentiale voll ausgeschöpft werden. Weitere Aspekte, wie eigentumsrechtliche Fragen, eine hohe Bodengüte oder ein schwer realisierbarer Netzanschluss, können dem Ausbau von PV-FFA in diesen Bereichen entgegenstehen. Darüber hinaus zeigt die Tabelle 5 deutlich, dass die vorhandenen privilegierten Bereiche hauptsächlich in den Kommunen Senden, Ascheberg, Nottuln und Dülmen zu finden sind. Eine Beschränkung auf diese Bereiche hätte einen zentrierten Ausbau zur Folge. Sechs Kommunen im Kreis Coesfeld verfügen nicht über privilegierte Flächen, so dass eine Beschränkung auf diese Bereiche keinen gleichmäßigen Ausbau in Bezug auf die einzelnen Kommunen ermöglicht.
Kreisweit befinden sich ca. 8.464 ha in der Förderkulisse des EEG 2023. Der Anreiz, in diesen Gebieten eine PV-FFA zu errichten, ist demnach gegeben. Eine Umsetzung von PV-FFA in diesen Bereichen begünstigt das Erreichen der Ausbauziele und ermöglicht die Umsetzung von Projekten in allen Kommunen.
Auf den Ergebnissen dieser Studie können die Kommunen des Kreises Coesfeld aufbauen und für sich definieren:
- Wie viel Fläche soll für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Flächen-Kriterien müssen mindestens erfüllt sein?
- Welche Flächen sind kommunalindividuell tabu, weil diese für z.B. Wohnraumerweiterung oder Industrie- und Gewerbeerweiterungen vorgesehen sind?
Wichtige Hinweise:
- Dieser Bericht darf nur unverkürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung durch die Verfasserin.
- Den kartographischen Darstellungen dieser Studie kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit im Sinne planungsrechtlicher Vorrang- oder Eignungsflächen zu, sondern stellen lediglich eine Zusammenstellung möglicher abwägungsrelevanter Informationen dar.
- Die in der Studie genannten Gesetze und Verordnungen sowie deren Interpretation erfolgte auf Basis des Wissens bis einschließlich Dezember 2022. In den letzten Wochen und Monaten wurden viele neue Gesetze verabschiedet und vorhandene Gesetze geändert. Die Erstellung dieser Studie erfolgte ohne juristische oder steuerliche Beratung. Sämtliche Angaben zu Gesetzen und Verordnungen, zu planungsrechtlichen und EEG-rechtlichen Informationen sowie zu sonstigen Hinweisen sind ohne Gewähr und müssen vom Lesenden hinterfragt und geprüft werden.
Download des "Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Coesfeld"
- Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Coesfeld
- Anhang 1_Kreisweite Karten
- Anhang 2_Kommunale Karten
- Anhang 3_Agri-PV-Kurzstudie
- Anhang 4_Stellungnahmen zum Leitfaden
Weitere Downloads
Einen weiteren sehr lesenswerten Leitfaden zum Thema hat die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate GmbH herausgegeben: