Landesweites Solarkataster für Nordrhein-Westfalen und den Kreis Coesfeld

Auf den rund elf Millionen Dächern von Nordrhein-Westfalen schlummert ein großes Potenzial zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie durch Photovoltaik: Rund 68 Terawattstunden Strom (bezogen auf die Dachflächen, ohne Freiflächen) könnten pro Jahr produziert werden, aktuell erzeugen solche Anlagen 4,53 TWh/a (bezogen auf die Dachflächen, ohne Freiflächen).

Im Kreis Coesfeld liegt der potenzielle Stromertrag auf den Dachflächen bei 1,319 GWh/a. Aktuell erzeugen die rund 9.250 installierten Dach-Photovoltaik-Anlagen einen Stromertrag von 187,5 GWh/a. Das ist das Ergebnis des landesweiten Solarkatasters, welches das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt hat (Stand 31.12.2019).

Ist Ihr Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet?

Finden Sie es heraus unter www.solarkataster.nrw.de

Fragen & Antworten

Photovoltaik: Welchen Nutzen bietet mir eine Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen erzeugen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht. Wenn zur selben Zeit Strom im Haus gebraucht wird, können Sie ihn direkt selbst nutzen. Für den selbst genutzten Sonnenstrom entfallen künftig die Bezugskosten. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. In der Regel kann etwa ein Drittel des Strombedarfs so abgedeckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Strom in einer zusätzlich angeschafften Batterie für eine spätere Nutzung etwa in den Abend- und Nachtstunden zwischenzuspeichern. So steigern Sie die Selbstversorgung mit Strom vom eigenen Dach auf bis zu zwei Drittel Ihres Bedarfes. In gleichem Maße sparen Sie dadurch Kosten beim Stromeinkauf ein.

Solarthermie: Welchen Nutzen bietet mir eine Solarthermieanlage?

Die Sonne bietet uns nicht nur die Möglichkeit umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Auch die Erzeugung von warmem Wasser und Heizwärme kann durch die Sonne unterstützt werden. Die Funktion einer Solarthermieanlage ist innovativ und trotzdem simpel: Auf dem Dach oder an der Fassade wird ein Kollektor angebracht. Der sogenannte Absorber, ein im Kollektor eingebautes, dunkel beschichtetes Blech, ist mit einem Wärmeträgermedium gefüllt, das die Wärme bis zum Wärmetauscher im Haus transportiert. Im Wärmetauscher wird die Wärme an das Wasser abgegeben. Dieses kann dann sofort genutzt werden. Duschen, Händewaschen, Spülen, Wäsche waschen - für all diese Tätigkeiten benötigen Sie warmes Wasser. Kaltes Wasser kann mittels Solarthermie erwärmt werden. Für einen Vier-Personen-Haushalt benötigen Sie 4-6 qm Kollektor-Fläche und einen Speicher von 90 l pro Person. Im Jahresdurchschnitt kann ca. 60% des Warmwasserbedarfs durch Sonnenwärme bereitsgetellt werden. Wenn die Sonne einmal nicht scheint, können Sie z.B. auf einen herkömmlichen Heizkessel zurückgreifen. Auch die Räume können über eine Solarthermieanlage erwärmt werden. Die Raumtemperatur sollte bei 17-22°C liegen. Gerade im Winter kann diese Temperatur nur mit Hilfe einer Heizungsanlage erreicht werden. Die Solarthermie macht es möglich, die Energie der Sonne zu Wärme in Ihren Wohnräumen umzuwandeln. Je nach Anlage schafft dies Ihre Solaranlage allein oder dient ihrem Hauptheizungssystem als Unterstützung. Besonders attraktiv erscheint hier eine Holzpelletheizung, die sie, zusammen mit der Solarthermieanlage, vollkommen unabhängig von fossilen Energieträgern macht.

Zwei Anlagen auf einem Dach

Das geht und macht Sinn! Schließlich wird ja im Gebäude sowohl Strom als auch Wärme benötigt. Pro Bewohner reicht zur Warmwasserunterstützung in der Regel eine Kollektorfläche von 1 bis 1,5 Quadratmeter aus. Die restliche verfügbare Fläche könnte für Photovoltaik-Module genutzt werden. Eine geteilte Flächennutzung ist eine Überlegung wert. Ob eine gleichzeitige Umsetzung möglich ist oder ob beides angestrebt wird, muss im Einzelfall entschieden werden.

Denkmalschutz

Mein Haus ist denkmalgeschützt. Kann ich mein Solarpotenzial trotzdem nutzen? Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren. Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal.

Weitere Fragen

Das Dach meines Hauses ist schon relativ alt. Was muss ich beachten?

Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

Werden Dachaufbauten wie Schornsteine, Dachgauben oder Fenster bei der Berechnung berücksichtigt?

Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.

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Tipps zur Planung: Acht Etappen auf dem Weg zu Ihrer eigenen Photovoltaik- oder Solarthermieanlage

Im Folgenden soll in acht Etappen der Bau einer Solaranlage für den Laien erklärt werden. Dabei wird sowohl von der Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaik- als auch der einer Solarthermieanlage oder einer Kombination von beiden ausgegangen. Photovoltaikanlagen erzeugen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht, den Sie im Haus selbst verbrauchen können. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Solarthermische Anlagen nutzen mit Kollektoren die Wärme der Sonne zur Unterstützung Ihrer Wärmeversorgung. Ihre Brennstoffkosten für Warmwasser und Heizung sinken dadurch. Für detailliertere und weitere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Installateur vor Ort.

1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches

Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters wie geeignet Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Gewinn und Kosten der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Zusätzlich stellen sich die Fragen: Ist mein Haus denkmalgeschützt? Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren. Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt. Wie lange wird mein Dach noch halten? Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig! Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen? Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird. Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein? Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.

2. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes

Im nächsten Schritt ist es notwendig, Beratung durch einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Fachhandwerker, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können. Bei Photovoltaik-Anlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektro-Innung und des Dachdecker-Handwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installateure der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK) Ihre Fachansprechpartner. Ein Mitarbeiter der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung überprüfen, die bestmögliche Anlagenauslegung und die Installationsstandorte mit Ihnen gemeinsam ermitteln. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss. Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Solarfirma gemacht. Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Solarfirmen ein Angebot einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen.

3. Etappe: Finanzierung sichern

Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie sicherstellen, wie die Umsetzung finanziert wird. Die Möglichkeiten beinhalten den Einsatz von Eigenkapital, die Nutzung von Fördermitteln oder -krediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (Contractinglösung mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Geldrate) oder eine Kombination daraus. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Sie sollten bei der gesamten Planung Ihrer Solaranlage auf Ihre Finanzierungslösung achten. In der Regel darf vor einer Kredit- oder Förderzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

4. Etappe: Auftrag vergeben

Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot. Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.

5. Etappe: Anmeldung bei dem Netzbetreiber

„Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist nicht zulässig.“ (aus VDE-AR-4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) Alle Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel der ausführende Installateur in Ihrem Auftrag. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers. Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber dem Anlagenerrichter aufzunehmen.

6. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovoltaik) und beim Finanzamt

Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage bei der Bundesnetzagentur ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme - spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage - anmelden (Seit dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom). Weitere Informationen der Bundesnetzagentur finden Sie hier. Sie können eine Photovoltaik-Anlage privat oder gewerblich betreiben. Der Vorteil des gewerblichen Betriebs ist die Rückerstattungsmöglichkeit der Umsatzsteuer bei der Anschaffung. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings in den folgenden 20 Jahren die mit der EEG-Einspeisevergütung ausgezahlte Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abführen. Genauere Auskünfte gibt das örtliche Finanzamt oder Ihr Steuerberater.

7. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Inbetriebsetzung der Photovoltaik-Anlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen. Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen. Solarthermische Anlagen können ohne weitere Beteiligte direkt durch den Installateur in Betrieb genommen werden.

8. Etappe: Vergütung und Versicherung

Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Informieren Sie bei gewerblichem Betrieb auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird. Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!

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Kontakt

André Harbring

Gebäudeenergieberater der Kreishandwerkerschaft

Telefon: +49 2541 9456-30
E-Mail: harbring(at)kh-coesfeld.de