Förderübersicht für Klimaschutz und – folgenanpassung

Auf der folgenden Seite finden Sie zunächst eine Übersicht der aktuellen Online-Fördermitteldatenbanken mit einer Übersicht der Förderungen vom Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund. Zudem werden hier weiterführende Informationen zu ausgewählten und aktuellen Förderungen im Kreises Coesfeld zum Klima-und Umweltschutz und zur Klimafolgenanpassung gegeben. Darüber hinaus gibt es weiterführende Links mit Informationen zu Förderprogrammen der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

Förderungen von Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund

Eine Übersicht zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen aus den Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Wärme, Mobilität, Energie und Ressourceneffizienz, Kommunale Infrastruktur und übergreifende Konzepte und Strategien sind im Förder.Navi von NRW.Energy4Climate für Unternehmen, Privatpersonen und Vereine aber auch Kommunen gelistet.   

 

Zuschüsse, Fördermittel und -programme von KfW, BAFA, Bund, Ländern, Stadtwerken zur Maßnahmen zur energetischen Modernisierung oder Neubau und Elektromobilität können mit wenigen Klicks im FördermittelCheck von ALTBAUNEU angerufern werden.

Kreis Coesfeld

KlimaPakt Förderung zur Unterstützung von Kleinstprojekten und Veranstaltungen im Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Durchführungen von Kleinstprojekten und Veranstaltungen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. 

Die Förderung von bereits durchgeführter oder laufender Projekte ist leider nicht möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Förderung erfolgt zu 100 % (Vollfinanzierung) mit einer maximalen Fördersumme von 500 Euro pro Antragstellung.
  • Pro Jahr kann grundsätzlich ein Antrag pro Privatperson/Organisation positiv beschieden werden.
  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundprinzip", wobei nur vollständige Anträge berücksichtigt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung. Die Förderung hängt von der Förderwürdigkeit des Vorhabens und der Bereitstellung ausreichender Fördermittel ab.
  • Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P KrCOE) finden Anwendung.
  • Über die Fördermittelzusage entscheidet die Geschäftsstelle des KlimaPaktes Kreis Coesfeld.

Wie wird gefördert?

  • Zuwendungsart: Es handelt sich um eine Projektförderung.
  • Finanzierungsart: Die Förderung erfolgt durch Vollfinanzierung. Die maximale Zuwendung je Vorhaben beträgt 500 EUR. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht gefördert werden.
  • Form der Zuwendung: Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer und einmaliger Zuschuss.
  • Auszahlung der Zuwendung: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich aufgrund bereits geleisteter Zahlungen im Erstattungsverfahren (Kostenerstattungsprinzip).

Mehr Informationen und die Antragsstellung unter: KlimaPakt Förderung - Klimaschutz im Kreis Coesfeld (kreis-coesfeld.de)

Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen zur Modernisierung von Wohnraum

Das Land NRW hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten. Mit Mitteln der NRW.BANK kann die Modernisierung von Wohnraum im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung mit zinsgünstigen Darlehen und hohen Tilgungsnachlässen finanziert werden. 

Förderfähige Maßnahmen sind z. B.

  1. Verbesserung der Energieeffizienz u. a. durch
  • Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke und der erdberührten Außenflächen beheizter Räume, der untersten oder obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Einbau von Fenstern und Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren sowie der Einbau von Lüftungsanlagen (Türschwellen bis 2 cm Höhe),
  • der erstmalige Einbau oder das Verbessern der Energieeffizienz von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Errichtung von PV-Anlagen einschl. Speichertechnik sofern keine Volleinspeisung erfolgt
  1. Verbesserung der Barrierefreiheit
  2. Umbau von Wohngebäuden
  3. Anpassungsmaßahmen an Klimafolgen z. B. durch
  • Dach und Hausfassadenbegrünung.
  • Installation von Verschattungselementen am Gebäude.
  1. Verbesserung des Sicherheitsempfinden und Digitalisierung
  2. Verbesserung des Wohnumfeldes
  3. Sonstige Instandhaltungen

Download merkblatt zur Modernisierungsförderung

Weiterführende Informationen: Darlehen zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen - serviceportal.kreis-coesfeld.de

Der Kreis Coesfeld ist als Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen zuständig für die Gewährung der Fördermittel.

Fachdienst - Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mailwohnraumfoerderung(at)kreis-coesfeld.de

Kommunale Förderprogramme

Engagementförderung.NRW - Schwerpunktthema Nachhaltigkeit in 2023

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Jährlich werden 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Schwerpunktthema im Jahr 2023 ist „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw Online-Antragsverfahren Login.

Wichtig: Der Antrag  muss zusätzlich zur Online-Antragstellung postalisch an Martina Nieländer (Burg Vischering, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen) geschickt werden. Insgesamt stehen für den Kreis Coesfeld 29 zu vergebende Projektförderungen zu Verfügung. Die Bewerbungsfrist ist von 01.01.2023- 31.10.2023. Es gilt aber das Windhundprinzip – der Posteingang ist also entscheidend.

Ansprechpartnerin des Kreises Coesfeld für das Förderprojekt:

Martina Nieländer

Fachdienst - Kultur

Berenbrock1, 59348 Lüdinghausen

Tel.: 02541/18-4152 – Fax: 02591/799-029

E-Mail: martina.nielaender(at)kreis-coesfeld.de