Unterstützungsangebote

Förderungen von Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund

Eine Übersicht zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen aus den Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Wärme, Mobilität, Energie und Ressourceneffizienz, Kommunale Infrastruktur und übergreifende Konzepte und Strategien sind im Förder.Navi von NRW.Energy4Climate für Unternehmen, Privatpersonen und Vereine aber auch Kommunen gelistet.   

 

Beratung durch das JobCender

SGB II und SGB XII:
Die Heizkosten werden in den Rechtskreisen des SGB II und XII grundsätzlich in angemessener (tatsächlicher) Höhe übernommen; Stromkosten sind in den Regelsätzen pauschaliert enthalten.

WoGG:
Energiekosten (Strom- und Heizkosten) werden hier grundsätzlich nur pauschaliert berücksichtigt, wobei es für Heizkosten einen zusätzlichen pauschalierten Entlastungsbetrag gem. § 12 Abs. 6 WoGG gibt. Aktuell wurde darüber hinaus ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt.